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Vorsorgen als Mini-Jobber

Auch mit kleinem Einkommen

Monat für Monat bis zu 400 Euro ohne Abzüge: Das ist der Reiz von so genannten Mini-Jobs. Vielfach unbekannt ist, dass sich mit dem 400-Euro-Job auch einiges für die Altersvorsorge tun lässt.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung

Mini-Jobber können mit eigenem Geld ihre gesetzliche Rentenversicherung aufstocken. Sie zahlen dann die Differenz des üblichen Arbeitgebersatzes von 15 Prozent zum regulären Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent. Diese 4,9 Prozent vom Bruttogehalt machen bei 400 Euro monatlich 19,60 Euro.

Das bringt das Renten-Upgrade

Für die rund 20 Euro bekommt der Mini-Jobber unter anderem folgende Leistungen: 

  • Beitragsmonate: Statt drei werden pro Jahr nun zwölf Pflichtbeitrags-Monate gutgeschrieben. Das kann dazu führen, dass bei einem Mini-Jobber überhaupt erst ein Anspruch auf Altersrente entsteht – denn dafür müssen 60 Monate auf dem Rentenkonto stehen. 
  • Erwerbsminderung: Mit der Aufstockung kann der Mini-Jobber den Versicherungs-Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrecht erhalten oder ihn neu erwerben. 
  • Höhere Rente: Der Anspruch auf Altersrente aus dem Mini-Job steigt um über 30 Prozent an. Bei einem ganzjährigen Mini-Job mit 400 Euro im Monat ergibt sich aus dem Arbeitgeber-Pauschbetrag ein zusätzlicher Rentenanspruch von nur 3,22 Euro - nach Aufstockung sind es 4,28 Euro.

Angestellte in privaten Haushalten zahlen mehr

Für Angestellte in privaten Haushalten ist das Aufstocken teurer. Der Arbeitgeber zahlt nur fünf Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Differenz von 14,9 Prozent macht rund 60 Euro monatlich bei 400 Euro Gehalt. Das kann interessant sein, wenn dadurch für ein Ehepaar der Anspruch auf die Riester-Förderung entsteht.