Navigation überspringen
Privatkunden
Startseite
Junge Kunden
Firmenkunden
Wir für Sie
Immobilien
Online-Banking
Volksbank Mitte eG
BLZ: 26061291
AGB + Sonderbedingungen | Preisaushang | Impressum

Steuererklärung 2009

Abgabefrist endet am 31. Mai 2010

Der 31. Mai 2010 ist Stichtag für die Abgabe der Einkommen-Steuererklärung 2009. Doch nicht alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu verpflichtet.

Abgabefristen 2010

Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, müssen diese bis spätestens 31. Mai 2010 bei ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Ein Antrag auf Frist-Verlängerung ist möglich. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder der Lohnsteuer-Hilfe erstellen lässt, hat Zeit bis zum 31. Dezember 2010. Freiwillige Steuererklärungen können bis 31. Dezember 2013 abgegeben werden.

Verpflichtet zur Einkommen-Steuererklärung

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind alle verpflichtet, die: 

  • neben ihrem steuerpflichtigen Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hatten, 
  • Lohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig bezogen haben,
  • Lohnersatz-Leistungen von mehr als 410 Euro erhalten haben,
  • einen Freibetrag auf der Lohnsteuer-Karte eingetragen haben,
  • als Ehepartner beide Arbeitslohn beziehen und nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurden oder
  • hauptberuflich selbstständig sind.

Steuererklärung elektronisch oder schriftlich

Dem Finanzamt ist es egal, ob Sie ihre Steuerklärung schriftlich oder elektronisch einreichen. In der Regel werden die elektronischen Einkommen-Steuererklärungen aber bevorzugt bearbeitet. Auf elster.de stellen die Steuerbehörden der Länder die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung. Damit können Sie Ihre Steuererklärung bequem am PC erstellen.